Ein Beitrag von Benedikt van den Boom (Licht für die Welt)
COVID-19 hält unsere Aufmerksamkeit weiterhin im Griff, aber im Schatten der Pandemie bleiben wichtige Probleme ungelöst. Allen voran der Klimawandel und seine Auswirkungen. Er wird oft leichthin als Gleichmacher bezeichnet, als Katastrophe, die uns alle gleich bedroht. Aber wie auch bei COVID-19 können wir nicht die Augen davor verschließen, dass diese Vorstellung keinesfalls der Realität entspricht.
Klimawandel und Marginalisierung
Im Gegenteil, Klimawandel trifft marginalisierte und vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, indigene Gruppen oder Menschen mit Behinderungen, überproportional stark. Diese Beobachtung gilt für alle Länder, für Österreich ebenso wie für die Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit. Die Erkenntnis muss allen Aktivitäten zum Erreichen des Nachhaltigen Entwicklungsziels SDG 13 zugrunde liegen.
In Hinblick auf die direkten Auswirkungen wie auf übliche Anpassungsstrategien sind Menschen mit Behinderungen besonders vom Klimawandel betroffen. Beispielsweise führen einige Wirbelsäulenverletzungen zu einer eingeschränkten Fähigkeit zu schwitzen, was ein Gesundheitsrisiko in Tropennächten darstellt. Die Anschaffung einer Klimaanlage, das Anpflanzen resistenterer Lebensmittel oder die Abwanderung in Städte setzen stabile finanzielle Ressourcen voraus, zu welchen Menschen mit Behinderungen mangels beruflicher Teilhabe oft keinen Zugang haben.
Inklusive Katastrophenvorsorge
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Katastrophenvorsorge, wie die Erfahrung von Licht für die Welt in Mosambik zeigt. Notfallunterkünfte sind im Regelfall nicht für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich, beispielsweise weil barrierefreie Waschräume fehlen. Notfallwarnungen werden über Sirenen verkündet, was gehörlose Personen ausschließt.
Als Folge des Klimawandels nehmen Intensität und Häufigkeit von Naturkatastrophen zu. Steigende Meeresspiegel, zum Beispiel, verschärfen Überschwemmungen durch Tropenstürme. Gut vorbereitete lokale Behörden entwickeln schon jetzt Notfallpläne, die mangels Wissens und Bewusstseins jedoch oft nicht inklusiv gestaltet sind. Im schlimmsten Fall hat diese Marginalisierung tödliche Folgen für Menschen mit Behinderungen.
Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung
In der Klimapolitik, bei Klimaschutzmaßnahmen und in der Katastrophenvorsorge haben Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf den gleichen Schutz wie ihre Mitmenschen, auf die gleiche Berücksichtigung ihrer Bedarfe. Dies ist die Aufforderung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in einer aktuellen Studie, die heute, am 8. Juli 2020, verabschiedet wird.
Die Organisation Human Rights Watch stellt fest: „Während Frauen, indigene Völker und Jugendliche erfolgreich in die Diskussionen über Klimaschutzmaßnahmen einbezogen wurden, bleiben Menschen mit Behinderungen weitgehend unbeachtet.“ Der wichtigste Schlüssel, um dies zu ändern, ist, dass Frauen und Mädchen, Männer und Buben mit Behinderungen in die Planung, Durchführung und Evaluierung eingebunden werden. Dies gilt auf allen Ebenen, von internationalen Klimakonferenzen bis hin zu lokalen Anpassungsprojekten vor Ort, überall dort, wo der Klimawandel seine Auswirkungen zeigt.
Dieser inklusive Gedanke muss globalen Partnerschaften im Sinne des Entwicklungsziels zugrunde liegen. Und nur so können wir das Nachhaltigkeitsziel SDG 13 wirklich erreichen.
Weiterführende Lektüre
- Deutsches Institut für Menschenrechte (2020): Menschenrechte und Klimawandel.
- Licht für die Welt (2020): Klimaschutz und Menschenrechte – Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
- Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (2020): Schutz und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kontext von Klimawandel [Englisch].
Sie lasen einen Blogbeitrag von LICHT FÜR DIE WELT. Die darin enthaltenen Meinungen sind keine Positionen von SDG Watch Austria oder von ÖKOBÜRO als Medieninhaber.
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