Die „CSRD“ als Chance - Österreich zum Umweltvorreiter machen!

Ein Blogbeitrag von Christian Felber (Gemeinwohlökonomie)

Österreich zum Umweltvorreiter bei Unternehmens-Berichterstattung machen!

Im Bereich nichtfinanzieller Berichterstattung gibt es starken Aufholbedarf, sowohl national als auf EU-Ebene. Wie kann Österreich jetzt die Chance ergreifen, nachhaltiges Wirtschaften gezielt zu fördern, und was könnt ihr dazu beitragen?

2017 trat in den EU-Mitgliedsstaaten erstmals die nichtfinanzielle Berichtspflicht für börsennotierte und Unternehmen „von öffentlichem Interesse“ in Kraft. Ihre Basis ist die ursprüngliche CSR-/NFI-Richtlinie – aktuell NFRD (Non-financial Reporting Directive), in Zukunft CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).

Laut einer Studie waren nur 89 (!) Unternehmen von 400.000 in Österreich betroffen, in Deutschland rund 500 von vier Millionen. Deshalb beschloss die EU-Kommission 2020 im Rahmen des Green Deal eine Revision der Richtlinie. Dem neuen Vorschlag der EU-Kommission vom 21. April 2021 zufolge sollen jedoch statt wie bisher 11.7000 oder 0,05 % aller Unternehmen nun 49.000 oder 0,2 % berichten müssen – eines von 500. Für KMU sind nur freiwillige Standards vorgesehen, die weder geprüft werden noch zu rechtlichen Anreizen oder Konsequenzen führen – selbst dann nicht, wenn die einen das Weltklima und die Menschenrechte mit aller Konsequenz schützen und andere gleichzeitig weiterhin trittbrettfahren und dumpen.

Mehrere Mitgliedsorganisationen von SDG Watch Austria, die sich in einer Task Force NFI innerhalb der Themeninitiative Wirtschaft engagieren, möchten nicht bis 2024 auf die revidierte NFI-Richtlinie warten und schon gar nicht 7 oder 8 Jahre, bis alle Unternehmen, auch KMU, einbezogen werden: Das Klima und die Gesellschaft brauchen *jetzt* eine verbindliche Mitverantwortungsübernahme von den Unternehmen, auch den Mittelständlern und Familienbetrieben.

Die Idee: Nach mehreren Säumnissen bei der nationalen CSR-Strategie und beim nationalen Klimaplan könnte Österreich jetzt seinen Ruf als „Umwelt-Vorreiter“ erneuern und einen nationalen Vorausgang starten, auf den die Welt schauen und der zum Nachahmen verleiten wird:

  • Österreichs Unternehmen übernehmen weiterreichende Verantwortung und richten sich auf positive gesellschaftliche und ökologische Wirkungen aus
  • Sie berichten verbindlich, bewertbar und vergleichbar über ihre Nachhaltigkeitsleistungen
  • Dabei werden sie vom Gesetzgeber mit finanziellen und rechtlichen Anreizen umfassend unterstützt
  • Die nötige Transformation der Wirtschaft wird ganz konkret und praktisch angegangen


Jetzt aktiv werden!
 

Das Ministerium für Justiz Österreichs lädt aktuell die interessierten Parteien ein, schriftlich ihre „Anmerkungen“ zum Vorschlag der EU-Kommission bzw. der CSRD-Richtlinie bis 15. Juni 2021 zu übermitteln (alle Informationen sind auf der Website des BMJ zu finden).

Die NFI Task Force hat auf Basis der Stellungnahme der Gemeinwohl-Ökonomie eine neutrale Vorlage für alle NGOs, Organisationen und Personen angefertigt, die individuell angepasst und dem Ministerium als eigene Stellungnahme übermittelt werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, die Stellungnahme der Gemeinwohl-Ökonomie zu unterzeichnen – dies werden zahlreiche Unternehmen und auch Gemeinden tun!

Weiterführende Links

–  Vorschlag der EU-Kommission für eine CSRD
–  Einladung des BMJ zur Einsendung von „Anmerkungen“
–  Stellungnahme der Gemeinwohlökonomie
–  Neutrale Vorlage für eigene Stellungnahmen

Rückfragen:  Christian.Felber@ecogood.org

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