Österreichischer Welterschöpfungstag - April ist viel zu früh. Zeit für ein Kreislaufwirtschafts-Gesetz

Am 02. April ist heuer der österreichische Welterschöpfungstag. An diesem Tag haben wir alle Ressourcen, die uns die Erde innerhalb von einem Jahr zur Verfügung stellen kann, aufgebraucht. Den Rest des Jahres leben wir auf Pump, und zwar auf Kosten des Globalen Südens und zukünftiger Generationen. Das kann nicht lange gut gehen. Denn wenn alle so leben würden wie wir in Österreich, bräuchten wir vier Erden statt der einen, die wir haben. Um den Welterschöpfungstag weiter nach hinten im Jahr zu verschieben, müssen wir unsere Wirtschaft so umgestalten, dass wir innerhalb der planetaren Grenzen gut leben können. Kurz gesagt: Wir müssen die Umsetzung von SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion vorantreiben. Dafür braucht es ein Kreislaufwirtschafts-Gesetz, mit dem wir konkrete Ziele für die verschiedenen Wirtschaftssektoren festlegen, Bundesgesetze auf ihre Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch prüfen und konkrete Maßnahmen für nachhaltigen Konsum umsetzen. 

Einen Entwurf für ein solches Gesetz hat die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 vorige Woche präsentiert, verfasst von ÖKOBÜRO und Univ.-Prof. Daniel Ennöckl und mit Unterstützung der AK Wien. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs und wie sie zu mehr Kreislaufwirtschaft in Österreich beitragen können.

1. Nationale Kreislaufwirtschaftsziele

In der nationalen Kreislaufwirtschafts-Strategie hat sich die Vorgängerregierung 2022 bereits auf das Ziel geeinigt, den österreichischen Material-Fußabdruck bis 2050 auf 7 Tonnen pro Kopf zu reduzieren. Das ist die Menge, die wir uns leisten können, wenn wir innerhalb der planetaren Grenzen bleiben wollen. Aktuell liegt unser Material-Fußabdruck bei 21 Tonnen pro Person und Jahr - einer der höchsten Werte im internationalen Vergleich. 

Für effektive Maßnahmen braucht es allerdings rechtliche Verbindlichkeit. Wenn wir die Transformation unserer Wirtschaft ernst meinen, muss das Ziel auch in einem entsprechenden Gesetzestext verankert werden.  

2. Sektorale Entwicklungspläne

Ziele setzen allein reicht nicht aus, um sie auch zu erreichen. Wir brauchen Entwicklungspläne für die verschiedenen Wirtschaftssektoren, die eine schrittweise und strategische Reduktion des Ressourcenverbrauchs ermöglichen. Der Gesetzesvorschlag sieht eine Ministerien-übergreifende Steuerungsgruppe vor, die alle sechs Jahre sektorale Entwicklungspläne beschließt, basierend auf den Vorschlägen eines wissenschaftlichen Rates. Dabei sollen die Verantwortlichen besonders auf die soziale Verträglichkeit und Kohärenz mit dem nationalen Klima- und Energieplan achten. 

3. Ressourcen-Check

Analog zum Klima-Check, der ab März 2026 in Österreich in Kraft tritt, schlagen wir einen Ressourcen-Check vor. Dieser ermöglicht es, dass neue Bundesgesetze und Verordnungen auf ihre Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch geprüft werden. Werden negative Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschafts-Ziele festgestellt, muss das Gesetz umgestaltet oder Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. 

4. Konkrete Maßnahmen für Konsument:innen

Konsument:innen sollen an der österreichischen Kreislaufwirtschaft teilhaben. Folgende konkrete Maßnahmen schlagen wir vor:

•    Infrastruktur für Reparatur- und Sharing-Modelle stärken
•    Marketing-Praktiken, die Überkonsum befördern, einschränken
•    Kompetenz von Konsument:innen in der Kreislaufwirtschaft fördern
•    Bewusstseinsbildung für nachhaltigen Konsum
•    Fördermittel an Geschäftsmodelle binden, die Überproduktion und Überkonsum reduzieren


Ein gutes Leben innerhalb der planetaren Grenzen ist möglich. Wir müssen jetzt die Weichen dafür stellen, damit wir unsere Wirtschaft strategisch und zielgerichtet umstrukturieren können. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes wäre ein Meilenstein auf unserem Weg hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft.

 

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