SDG 15 "Leben an Land" - Vorschlag zur Verbesserung der Indikatoren

Um die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bewerten und vergleichen zu können, braucht es sinnvolle Indikatoren. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich hat daher die Bewertung des SDG 15 – „Leben an Land“ – unter die Lupe genommen und der Statistik Austria konkrete Vorschläge übermittelt, um vorhandene wichtige Datenquellen einzubeziehen und so die Indikatoren zu verbessern.

Die Statistik Austria ist für die Erstellung von Indikatoren zum Monitoring der SDGs in Österreich zuständig. Das nationale statistische Institut überarbeitet diese Indikatoren zur Agenda 2030 jährlich anhand der von diversen Fachstellen übermittelten Daten. Aus ökologischer Sicht gibt es bei der Bewertung des SDG 15 –  „Leben an Land“ – jedoch weitere wichtige Datenquellen, die die Lage umfassender darstellen und daher in die Auswertung miteinbezogen werden sollen. Für den WWF Österreich ergeben sich daher folgende Vorschläge an die Statistik Austria, um die bereits auch im letzten Indikatorenbericht angesprochenen Mängel zu reduzieren:

Ökosysteme an Land schützen

Das SDG 15 hat zum Ziel, Landökosysteme zu schützen, Wälder nachhaltig zu bewirtschaften, die Bodendegradation und -versiegelung zu beenden, zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Obwohl das Ziel also sehr umfassend ist, liegen der Beurteilung der Statistik Austria aktuell vor allem Indikatoren zum Thema Wald und rein quantitative Angaben zu Natura2000-Gebieten zugrunde. Österreich hat mit rund 48 Prozent Waldausstattung an der Staatsfläche einen sehr bedeutenden Anteil, nichtsdestotrotz braucht es darüber hinaus eine Bewertung der biologischen Vielfalt in ihrer Gesamtheit. Daher sollten auch die bestverfügbaren Daten und allgemeine Biodiversitätsindikatoren für Österreich bewertet und dargestellt werden.

Intakte Biosphäre als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage

Entsprechend der sogenannten „SDG-Torte“ stellt eine intakte Biosphäre die Grundlage für unsere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung dar. Damit verbunden sind sauberes Wasser (Ziel 6), Maßnahmen zum Klimaschutz (Ziel 13), Leben unter Wasser (Ziel 14) und das hier konkret besprochene Leben an Land (Ziel 15).  Daher sind wir der Meinung, dass auch die entsprechende Messung dieser Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen anhand bestverfügbarer Indikatoren und Daten für eine zielgerichtete Umsetzung der SDGs von wesentlicher Bedeutung ist.

Viele Biodiversitätsindikatoren nicht ausreichend berücksichtigt

In Anlehnung an die internationalen Indikatoren werden auch allgemeine Biodiversitätsindikatoren und nicht nur jene mit Waldbezug benötigt. Rein quantitative Zahlenabgaben wie „Waldfläche in Schutzgebieten“ oder der prozentuelle Anteil an zertifizierter Waldfläche haben ohne zusätzliche Information zur ökologischen Ausprägung von Lebensräumen und Arten wenig Aussagekraft in Bezug auf ihren Beitrag zur Erreichung der des UN-Nachhaltigkeitsziels. Dementsprechend sind Daten zu Totholz, bestockter Waldfläche und Natürlichkeit der Baumartenzusammensetzung wesentliche Informationen, die ergänzt werden sollten. Diese Daten sind im Bericht zu den Indikatoren für nachhaltige Waldbewirtschaftung des Österreichischen Walddialogs zu finden, der in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird.

Daten zu Lebensräumen, Arten und Gewässern

Auch wenn die aktuelle Datenlage insgesamt als unbefriedigend zu beurteilen ist, gibt es zumindest einige EU-weit regelmäßig und standardisiert erhobene Daten auf nationaler Ebene, die ein entsprechendes Bild zusammengefasst über mehrere Jahre zeichnen. So sind besonders die Daten zu empfehlen, die im Rahmen von verschiedenen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union von nationalen Behörden, also Bund oder Länder, gesammelt und berichtet werden. Diese Daten werden anhand EU-weit vorgegebener Kriterien und auf Basis rechtlicher Grundlagen erhoben und bewertet und sind damit mit Daten aus anderen EU-Ländern vergleichbar.

Folgende Indikatoren werden beispielhaft für die SDG-Unterziele 15.1 und 15.5 vorgeschlagen:

15.1: „Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten“ (Quellhinweis: a) Berichte der Bundesländer an die Europäische Kommission 
b) Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) des BMLRT
)

15.5 „Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern“ (Quellhinweis: a) Berichte der Bundesländer an die Europäische Kommission)

Nationale Biodiversitätsstrategie braucht integralen Aktionsplan und Monitoring der Umsetzung

Der WWF Österreich fordert im Rahmen der Erstellung der aktuellen Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) einen integrierten und national akkordierten Aktionsplan (NBSAP) mit klaren Zuständigkeiten, Zeitplänen und Finanzabschätzungen. Das würde dazu führen, dass trotz unterschiedlicher Kompetenzen und der Vielfalt an Betroffenen, eine effektive und effiziente Umsetzung in Richtung der Biodiversitätsziele sowie ein zielgerichtetes Monitoring der Umsetzungsschritte über die Zeit möglich und ein entsprechender SDG-Indikator (SDG Ziel 15.5) zu entwickeln wäre.

Weiterführende Links:

Rückfragehinweis:
Arno Aschauer, WWF Österreich (Kontakt auf Anfrage unter info@sdgwatch.at)

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